Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Zuletzt aktualisiert:14. Juni 2021

  1. Geltung und Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Angabe der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde; Datenschutzbeauftragter
  4. Vertragsgegenstand
  5. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht
  6. Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen
  7. Schutzmaßnahmen des Auftragsverarbeiters
  8. Informations- und Mitwirkungspflichten von ANYDESK
  9. Kontrollrechte des Verantwortlichen
  10. Einsatz von Subunternehmern
  11. Anfragen und Rechte Betroffener
  12. Haftung
  13. Außerordentliches Kündigungsrecht
  14. Datenlöschung
  15. Vergütung
  16. Schlussbestimmungen
  17. Anlagen

1. Geltung und Anwendungsbereich

Falls bei der Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von ANYDESK eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO erfolgt, vereinbaren die Parteien nach Maßgabe von Ziffer 12.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A) nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (AVV) im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Diese unterliegt den nachstehenden Bestimmungen, welche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), welche im Übrigen gelten, vorrangig sind.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen Verantwortlichen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

2.2 Auftragsverarbeiter ist gem. Art. 4 Abs. 8 DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

2.3 Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Abs. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

2.4 Besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten sind personenbezogenen Daten gem. Art. 9 DSGVO, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit von Betroffenen hervorgehen, personenbezogene Daten gem. Art. 10 DSGVO über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln sowie genetische Daten gem. Art. 4 Abs. 13 DSGVO, biometrischen Daten gem. Art. 4 Abs. 14 DSGVO, Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Abs. 15 DSGVO sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

2.5 Verarbeitung ist gem. Art. 4 Abs. 2 DSGVO jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

2.6 Aufsichtsbehörde ist gem. Art. 4 Abs. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

3. Angabe der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde; Datenschutzbeauftragter

3.1 Zuständige Aufsichtsbehörde für ANYDESK (nachfolgend auch „Auftragsverarbeiter“) ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg ( https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de ).

3.2 Der Kunde (nachfolgend auch „Verantwortlicher“) und ANYDESK sowie gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

3.3 Datenschutzbeauftragter von ANYDESK activeMind AG, Potsdamer Straße 3, DE-80802 München zu kontaktieren über dpo@anydesk.com .

4. Vertragsgegenstand

4.1 ANYDESK gewährt dem Verantwortlichen die Nutzung der AnyDesk-Fernwartungssoftware nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A; „Hauptvertrag“). Dabei erhält ANYDESK Zugriff auf personenbezogene Daten (nachfolgend auch nur „Daten“) und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch ANYDESK als Auftragsverarbeiter ergeben sich aus dem Hauptvertrag (lit. A Ziff. 2.2). Dem Verantwortlichen obliegt indes die Beurteilung der Zulässigkeit der Daten-verarbeitung.

4.2 ANYDESK darf die Daten im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen für eigene Zwecke auf eigene Verantwortung verarbeiten und nutzen, wenn eine gesetzliche Erlaubnisvorschrift oder eine Einwilligungserklärung des Betroffenen dies gestattet. Auf solche Datenverarbeitungen findet dieser Vertrag keine Anwendung.

4.3 Die Bestimmungen dieser Bedingungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei welchen ANYDESK und seine Beschäftigten oder durch ANYDESK Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Verantwortlichen stammen oder für diesen erhoben wurden.

4.4 Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüberhinausgehende Verpflicht-ungen oder Kündigungsrechte ergeben.

4.5 Die Verarbeitung der Daten durch ANYDESK außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens erfolgt nur unter den Voraussetzungen von Kapitel 5 Art. 44 ff. DSGVO ().

5. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht

5.1 Der Verantwortliche für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Verhältnis zueinander allein verantwortlich.

5.2 ANYDESK darf Daten, auch für den Fall einer Verwendung anonymisierter Daten, nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Verantwortlichen erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird ANYDESK durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.

5.3 Die Weisungen des Verantwortlichen werden anfänglich durch diese Ergänzenden Bedingungen festgelegt und können vom Verantwortlichen danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Verantwortliche ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst insbesondere Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, sofern keine berechtigten vertraglichen Interessen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

5.4 Die weisungsberechtigte Person des Kunden als Verantwortlichen ergeben sich aus dessen Angaben im Rahmen des Registrierungsprozesse bzw. den aktuellen Angaben im Kundenkonto (https://my.anydesk.com) . Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen ist ANYDESK unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen.

5.5 Alle erteilten Weisungen sind sowohl von ANYDESK als auch vom Verantwortlichen zu dokumentieren. Weisungen, die über die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.

5.6 Ist ANYDESK der Ansicht, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat ANYDESK den Verantwortlichen unverzüglich darauf hinzuweisen. ANYDESK ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird. ANYDESK darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.

5.7 ANYDESK erwirbt an den Daten keine Rechte und ist für die Dauer des Hauptvertrages auf Verlangen des Verantwortlichen jederzeit auf erstes Anfordern zur Herausgabe ggf. gespeicherter Daten in einer für den Verantwortlichen lesbaren und weiterverarbeitbaren Form verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf die Daten und die dazugehörigen Datenträger sind ausgeschlossen.

6. Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen

6.1 Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält ANYDESK, soweit erforderlich, Zugriff auf folgende u. a. personenbezogene Daten, die verarbeitet werden:

(i) Bestandsdaten (Namen, Adressen, Geschlecht, Firma, Standort),

(ii) Zahlungsdaten (Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie),

(iii) Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern),

(iv) Vertrags- und Kundenkontodaten (Vertragsgegenstand, Lizenzart, Laufzeit, Kundenkategorie, Kunden-ID, Lizenzschlüssel, Login-Daten),

(v) Daten bei Verwendung der AnyDesk Software (IP-Adressen, Login-Daten, AnyDesk-Version, Land, MAC-Adressen, Netzwerk-ID, Computername, Username, Typ und Version des Betriebssystems, Informationen zu RAM/CPU/GPU, Bildschirm-auflösung, gehashte Hardware Seriennummer, Installationsszeitpunkt, AnyDesk-IDs der AnyDesk-Sessionteilnehmer, Start-/ Endezeit und Dauer von AnyDesk-Software-Sessions, Zugriffszeiten, Zeitpunkt und Dauer der jeweiligen Datenfernverbindung (Session), übertragene Datenvolumen, Online-Status des Client, Lizenzschlüssel der Sessionteilnehmer)

6.2 Folgende Kategorien von Personen sind von der Verarbeitung betroffen:

(i) Kunden, Geschäftspartner, Interessenten, Benutzer der Software

7. Schutzmaßnahmen des Auftragsverarbeiters

7.1 ANYDESK ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Verantwortlichen erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.

7.2 ANYDESK wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. ANYDESK trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten gem. Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nach Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO, d. h. mindestens die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen, welche zu dokumentieren sind und Folgendes einschließen:

(i) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;

(ii) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;

(iii) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;

(iv) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt ANYDESK vorbehalten, wobei sichergestellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

7.3 Den bei der Datenverarbeitung durch ANYDESK beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. ANYDESK wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Mitarbeiter genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und ANYDESK bestehen bleiben. Dem Verantwortlichen sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.

8. Informations- und Mitwirkungspflichten von ANYDESK

8.1 Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen von ANYDESK, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch ANYDESK, bei ANYDESK im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird ANYDESK den Verantwortlichen unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen von ANYDESK durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:

(i) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

(ii) eine Beschreibung der von ANYDESK ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

ANYDESK trifft darüber hinaus im Falle unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen, informiert hierüber den Verantwortlichen und ersucht um weitere Weisungen.

8.2 ANYDESK ist verpflichtet, dem Verantwortlichen jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit die Daten von einer Verletzung nach Absatz 1 betroffen sind.

8.3 Sollten die Daten bei ANYDESK durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der ANYDESK den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. ANYDESK wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Verantwortlichen liegen.

8.4 Über wesentliche Änderung der Sicherheitsmaßnahmen nach Ziffer 7.1 hat ANYDESK den Verantwortlichen unverzüglich zu unterrichten.

8.5 Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen.

8.6 ANYDESK führt ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, welches alle Angaben gem.
Art. 30 Abs. 2 DSGVO enthält. Das Verzeichnis ist dem Verantwortlichen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

8.7 An der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses durch den Verantwortlichen hat ANYDESK im angemessenen Umfang mitzuwirken. Er hat dem Verantwortlichen die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.

9. Kontrollrechte des Verantwortlichen

9.1 Der Verantwortliche überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen von ANYDESK. Hierfür kann er z. B. Auskünfte von ANYDESK einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO oder internen Prüfungen vorlegen lassen, oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen von ANYDESK nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu ANYDESK steht. Der Verantwortliche wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe von ANYDESK dabei nicht unverhältnismäßig stören.

9.2 ANYDESK verpflichtet sich, dem Verantwortlichen auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

9.3 Der Verantwortliche dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es ANYDESK mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Verantwortliche feststellt, hat er ANYDESK unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Verantwortliche ANYDESK die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.

9.4 ANYDESK stellt dem Verantwortlichen auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.

9.5 ANYDESK weist dem Verantwortlichen die Verpflichtung der Mitarbeiter nach Ziffer 7.3 auf Verlangen nach.

9.6 Im Falle der Verarbeitung von Daten im Unterauftrag (d. h. der Kunde ist bereits Auftrags-verarbeiter eines Dritten; ANYDESK als Subunternehmer) verpflichtet sich der Verantwortliche, die vorstehend beschriebenen Kontrollrechte auch dem Dritten direkt einzuräumen.

10. Einsatz von Subunternehmern

10.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Hauptvertrages werden unter Einschaltung der in Anlage 2 genannten Subunternehmer durchgeführt.

10.2 ANYDESK ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmer-verhältnis“) befugt. ANYDESK setzt den Verantwortlichen hierüber vorab in Textform in Kenntnis, womit der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen im Einzelfall Einspruch zu erheben. Ein Einspruch darf vom Verantwortlichen nur aus wichtigem, ANYDESK nachzuweisenden Grund erhoben werden. Soweit der Verantwortliche nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung in Textform Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. Erhebt der Verantwortliche Einspruch, ist ANYDESK berechtigt, den Hauptvertrag sowie diese ergänzenden Bedingungen unbenommen der Kündigungsregelung unter Ziffer 16.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden eine auf die Vertragslaufzeit bezogene Vergütung pro rata temporis erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

10.3 ANYDESK ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen, und hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Verantwortliche seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO).

10.4 Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat ANYDESK sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gemäß Art. 44 ff. DSGVO vorliegen. Soweit im Hinblick auf ein Drittland kein Beschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, erfolgt eine Datenverarbeitung durch den Subunternehmen nur, sofern durch geeignete Garantien ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Ein angemessener Schutz der übermittelten Daten wird durch den Abschluss der (von der Europäischen Kommission vorgegebenen) Standardvertragsklauseln sowie entsprechenden organisatorischen und technischen Maßnahmen sichergestellt. Die Einhaltung der Standardvertragsklauseln sowie der organisatorischen und technischen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. ANYDESK wird dem Verantwortlichen auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.

10.5 Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn ANYDESK Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die ANYDESK für den Verantwortlichen erbringt, und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmer-verhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Verantwortlichen genutzt werden.

11. Anfragen und Rechte Betroffener

11.1 ANYDESK unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12–22 DSGVO sowie Art. 32 und 36 DSGVO.

11.2 Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber ANYDESK geltend, so reagiert dieser nicht selbstständig, sondern verweist den Betroffenen unverzüglich an den Verantwortlichen und wartet dessen Weisungen ab.

12. Haftung

12.1 Der Verantwortliche und ANYDESK haften gegenüber Betroffenen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung.

12.2 Im Innenverhältnis der Parteien gelten, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gemäß dem Hauptvertrag. Soweit Dritte Ansprüche gegen ANDESK geltend machen, die ihre Ursache in einem schuldhaften Verstoß des Verantwortlichen gegen diesen Vertrag oder gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haben, stellt der Verantwortliche ANYDESK von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.

12.3 Der Verantwortliche verpflichtet sich überdies, ANYDESK auch von allen etwaigen Geldbußen, die gegen ANYDESK verhängt werden, in dem Umfang auf erstes Anfordern freizustellen, in dem der Verantwortliche Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt.

13. Außerordentliches Kündigungsrecht

13.1 Beide Parteien können den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der die jeweils andere Partei ihre Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder ANYDESK eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will.

13.2 Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzt die eine Partei der jeweils anderen eine angemessene Frist, innerhalb welcher diese den Verstoß abstellen kann.

14. Datenlöschung

14.1 ANYDESK wird die Daten nach Beendigung des Hauptvertrages löschen, sofern für ANYDESK nicht gesetzlich eine Verpflichtung zur weiteren Speicherung der Daten besteht.

14.2 Dokumentationen, die zum Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verbreitung der Daten dienen, dürfen durch ANYDESK auch nach dem Ende des Hauptvertrags zu Beweiszwecken aufbewahrt werden.

15. Vergütung

Die Vergütung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung ist, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, in der Vergütung für die im Rahmen des Hauptvertrages erbrachten Leistungen enthalten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten sich die im vorliegenden Vertragswerk referenzierten Verweise auf gesetzliche Bestimmungen während der Laufzeit des Vertrages ändern, gelten diese verweise auch für die jeweiligen Nachfolgebestimmungen.

16.2 ANYDESK ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. ANYDESK wird den Verantwortlichen über die geplante Änderung mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Verantwortliche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Verantwortliche der Änderung, besteht diese Vereinbarung zu den bestehenden Bedingungen fort. Als Änderung im vorgenannten Sinne gilt nicht die Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern.

16.3 Sollten dagegen einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.4 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ANYDESK in Stuttgart, sofern der Verantwortliche Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. ANYDESK ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

17. Anlagen

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2 – Genehmigte Subunternehmer

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